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Regulations

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AGB
1. Geltungsbereich
(1) Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung
zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, auch bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil - es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Auftraggebern über die von uns angebotenen Waren schließen.
(3) Neben unseren nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die VOB/B der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
2. Vertragsschluss
(1) Unser Angebot stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Anfrage auf Abschluss eines Vertrages abzugeben. Wir unterbreiten dem
Auftraggeber aufgrund der von ihm übermittelten Angaben ein Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber die Annahme des Vertrages uns gegenüber schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erklärt bzw. die
Auftragsbestätigung gegenzeichnet.
3. Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Abschlagsrechnungen sind binnen 7 Tagen netto zahlbar. Die Schlussrechnung ist nach Montage zahlbar.
Zahlungsplan: 50% Anzahlung; 30% vor Anlieferung; 20% nach Fertigstellung
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Im Übrigen
sind wir in diesem Falle berechtigt, die Arbeiten einzustellen
4. Aufrechnung / Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und montierten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
5. Lieferung / Montage
(1) Die Liefer- und Montagezeiten richten sich nach den im Vertrag spezifizierten Terminen. Nur wenn diese vertraglich explizit als Vertragsfristen benannt werden,
sind sie für uns maßgeblich.
(2) Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung/Montage der bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil ein Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht
erfüllt, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. In diesem Falle sind
die Parteien gehalten, neue Termine zu vereinbaren.
6. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft eine sonstige Mitwirkungspflicht, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Gewährleistung
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware sowie im Fall, dass die vereinbarte Montage fehlerhaft ist, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Wir sind jedoch
berechtigt, die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und sich bei einer anderen Art der Nacherfüllung keine Nachteile
für den Auftraggeber ergeben.
(2) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht
wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Anwendbar ist lediglich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Der Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Frankfurt am Main.
9. Schlussbestimmung
Soweit eine Bestimmung ungültig oder undurchsetzbar sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen

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